Dezember-Entlastung für Gas- und Wärmekunden unpfändbar
Die Bundesregierung hat am 15.11.2022 das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz beschlossen. Das Gesetz ist am 19.11.2022 in Kraft getreten. Gem. § 3 Abs. 2 EWSG kann…
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Neben der klassischen Insolvenzverwaltung gehören zum Tätigkeitsfeld der Kanzlei die Durchführung von Eigenverwaltungsverfahren, Schutzschirmverfahren und Sachwaltertätigkeiten unter dem ESUG.
Gerade bei insolvenzrechtlichen Fragen empfiehlt es sich, Spezialisten zu kontaktieren. Oft sind diese aber nicht in unmittelbarer Nähe oder Fahrtzeiten zu aufwendig und eine ausschließliche telefonische Beratung ist zu unpersönlich. Wir bieten daher bei Bedarf eine fundierte rechtliche Beratung durch Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen auch über Videokonferenz an.
Ein persönlicher Kontakt, der gerade in Zeiten von Corona trotzdem sicher ist!
Ihre Vorteile:
Ein geringer technischer und finanzieller Aufwand bedeutet für Sie Zeit- und Kostenersparnis. Eine gemeinsame Besprechung von Dokumenten ist – genauso wie in einer persönlichen Beratung vor Ort – problemlos möglich. Bei komplexeren Fällen sind wir in der Lage, Rechtsexperten anderer Fachgebiete schnell und unkompliziert einzubinden.
Die Terminvereinbarung erfolgt wie gewohnt durch Kontaktaufnahme zu uns über Telefon oder E-Mail.
Die Kanzlei ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015.
Durch die Einführung und Anwendung eines Qualitätsmanagementsystems und der anschließenden Zertifizierung mit einer regelmäßigen unabhängigen Überprüfung der Anforderungen gewährleistet die Kanzlei anwaltliche Dienstleistung und Insolvenzverwaltung auch im Bereich der Büroorganisation auf hohem qualitativen Niveau.
Wir stellen uns denselben Herausforderungen, die unsere unternehmerisch tätigen Mandanten zu erfüllen haben und von uns erwarten dürfen.
Als Selbstverpflichtung bilden die Berufsgrundsätze des VID (Berufsgrundsätze des Verbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands e.V.) und die Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung des VID (GOI) die Grundlage der Berufstätigkeit der Insolvenzverwaltung in der Kanzlei.