Sie üben als Handwerker bereits über viele Jahre Ihre selbständige Tätigkeit erfolgreich aus. Aufgrund schlechter werdender Auftragslage, steigender Inflation oder größerem Preisdruck durch Konkurrenzunternehmen geraten Sie in finanzielle Nöte.
Um die Liquidität aufrecht zu erhalten, haben Sie bereits einigen Mitarbeitern kündigen müssen. Zahlungsziele können Sie nicht mehr einhalten, Ihr Steuerberater stellte seine Tätigkeit mangels Zahlung seiner Rechnungen bereits ein.
Mangels ordnungsgemäßer Buchhaltung kommen Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und den Sozialversicherungsträgern nur noch schleppend nach. Schließlich drohen sowohl die Finanzbehörden als auch Krankenkassen mit einem Fremdantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Wir beraten Sie frühzeitig, auch in Zusammenarbeit mit Steuerberatern. Wir treten für Sie in Kontakt mit Ihren Gläubigern, unterbreiten Vergleichsangebote und begleiten Sie auch für den Fall, dass Sie selbst einen Antrag auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens stellen müssen.