Als Geschäftsführer einer GmbH versuchen Sie, auch in einer Krise den Geschäftsbetrieb solange wie möglich am Laufen zu halten.
Nicht selten kommt es jedoch dann zu der Konstellation, dass sämtliche Rettungsmaßnahmen scheitern und Sie für die Gesellschaft einen Insolvenzantrag stellen müssen.
Im Rahmen der Ausübung seiner Tätigkeit prüft ein Insolvenzverwalter auch, inwieweit Sie als Geschäftsführer der GmbH für entstandene Forderungen persönlich zu haften haben.
Wir beraten Sie und wehren die an Sie herangetragenen Ansprüche in Ihrem Sinne ab.