Manche Daten wie zum Beispiel die Eröffnung eines Insolvenzverrahrens werden automatisch aus öffentlichen Verzeichnissen (z.B. insolvenzbekanntmachungen.de) übernommen. Die "SCHUFA" darf Ihre Daten zum Ausgang Ihres Insolvenzverfahrens aber nun nicht mehr 3 Jahre, sondern nur noch 6 Monate lang speichern. Denn die Information zur Entscheidung, ob Restschuldbefreiung erteilt wurde, wird erst nach 6 Monaten aus dem öffentlichen Verzeichnis gelöscht. Wenn diese 6 Monate abgelaufen sind, steht die weitere Verarbeitung der Daten durch die "SCHUFA" sodann aber im Widerpspruch zu § 3 II InsoBekVO und ist nicht rechtmäßig gem. Art. 6 I f Datenschutz-Grundverordnung. Um alte oder falsche Schufa-Einträge löschen zu lassen, müssen Sie selbst aktiv werden und sich an das Servicecenter der "SCHUFA" und eventuell an denjenigen, der die Information gemeldet hat, wenden.
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