Zum 01. Juli 2023 gibt es wieder eine Anpassung der Pfändungstabelle. Damit steigt der Pfändungsbetrag auf 1.409,99 Euro.
Durch die Regelung im Pfändungsschutz-Fortentwicklungsgesetz wird jährlich eine Anspassung der Pfändungstabelle vorgenommen, geregelt in § 850c Abs. 4 S. 2 ZPO.